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Die Schweiz gehörte zu den am frühesten
industrialisierten Ländern der Welt!
Die Industrialisierung begann mit der Textilherstellung, deren Mechanisierung führte zum Aufbau der Maschienenindustie und der Chemischen Industrie. Farbstoffe etc...
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Eng war die Zusammenarbeit von Hoteliers und Garagisten,
so trugen die Garagen oft den gleichen Namen wie die Hotels.
1910 wirbt das Luzerner Hotel Palace
nicht nur seine 250 Zimmer mit Kalt- und Warmwasser,
sondern auch eine «Auto-Garage
mit best eingerichteter Reparatur-Werkstätte».
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Noch vor 1900 organisierten sie sich in ersten Automobilverbänden.
In der Motorfahrzeugverordnung von 1901 wurde das Automobil dem Pferdefuhrwerk gleichgestellt.
Geschwindigkeiten wurden mit Begriffen aus der Reitersprache angegeben, so galt
«für Automobilisten innerorts die Geschwindigkeit eines kurzen Pferdetrabes».
1906
veröffentlichte das «Luzerner Tagblatt»
gar einen Vergleich zwischen den beiden Transportmitteln.
Fazit: Das Auto könne bei häufigem Gebrauch gut mit
dem Pferdefuhrwerk konkurrieren.
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Zuerst gab es nur kantonale Regelungen
In der Schweiz lag das Verkehrsrecht zuerst
im Kompetenzbereich der Kantone.
Einige von ihnen hatten erstmals am
13. Juni 1904
in einem interkantonalen Konkordat den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr harmonisiert
erstes Konkordat 1904
Der Führerausweis wird so zum unverzichtbaren Dokument, um auf den Strassen jener Kantone fahren zu dürfen, die das Konkordat angenommen haben.
Die Verkehrsgesetze, waren von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich.
Das bekamen auch Touristen und gehobene Einheimische
bitterlich zu spüren, wenn sie am Wochenende von Luzern via Kanton Schwyz nach Hertenstein zu einer Theateraufführung fahren wollten.
In Schwyz galt lange Zeit nämlich das Sonntags- und Nachtfahrverbot. Und so teilte die Gendarmerie nach der Kulturveranstaltung nicht nur Bussenzettel aus, sondern man verordnete sogar Gefängnis.
"So können Autofahrer etwa wegen eines zu lauten Fahrzeugs bestraft werden; freie Auspuffanlagen sind nämlich untersagt.
Ausserdem werden Geschwindigkeitsbeschränkungen vorgesehen, um die Bürger vor Übermut zu bewahren."
Mit einem Tempolimit von 18 km/h in der Stadt und 40 km/h auf den Landstrassen ist die Gefahr eines Alkahol Rausches tatsächlich minimal.
Darüber hinaus ist auf stark frequentierten Strassen Langsamfahren angesagt, um «die Öffentlichkeit nicht mit herumfliegenden Exkrementen oder Staubwolken zu belästigen».
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Weitere Konkordate folgten 1914 und 1921.
Bis zum Ende des Ersten Weltkriegs (1914 –1918)
konnten sich ausschliesslich Reiche ein Automobil leisten.
Da das ihnen vorbehaltene Fahrzeug ein intensives Benützungsrecht am Allgemeingut Strasse beanspruchte, manifestierte sich der soziale Graben zwischen Arm und Reich auch im Verkehr.
Die frühen Automobilisten bekamen die Opposition der Bevölkerung
zu spüren, sahen sich polizeilicher Willkür ausgesetzt
und mussten sich mit ihren Vehikeln zwischen Fuhrwerken
und Fussgängern hindurchschlängeln.
Während des Ersten Weltkrieges (1914 –1918)
war der Automobilismus wegen einer Kriegsverordnung des Bundesrats stark eingeschränkt.
Die Benzinrationierung und die Requisition von Privatautos für die Armee brachten den Privatverkehr beinahe zum Erliegen.
Der grösste Teil der Automobilisten in der Zeit betrieb das Autofahren
aus sportlichen Überlegungen,
am Steuer waren abenteuerlustige Söhne adliger Familien oder von Grossindustriellen.
Langsam entdeckte aber auch das einheimische Gewerbe das Auto.
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Nicht alle waren begeistert, als die ersten Automobile durch die Zentralschweiz fuhren.
Die Touristen mussten sich üble Beschimpfungen und viele Schikanen gefallen lassen.
Insbesondere auf dem Land war man alles andere als begeistert
vom zunehmenden Verkehr und der offenbar
rücksichtslosen Fahrweise der Automobilisten.
Von einem «rasenden Ungetüm» war da die Rede.
Ab 1925 waren nur noch Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug und Graubünden bei keinem Konkordat dabei.
Letzterer hatte im Jahr 1900 die Motorfahrzeuge kurzerhand verboten, weil sie die anderen Verkehrsteilnehmer – insbesondere die Pferdekutschen gefährden würden.
Die Ablehnung der Landbevölkerung zeigt sich auch in folgender Anekdote: In Dierikon wurden einem Gast aus Amerika
– er war mit 5 Kilometern pro Stunde unterwegs –
Baumstämme und Heufuhrwerke in den Weg gestellt,
über die Strasse spannte man Seile, und der Tourist wurde aufs Gröbste verhöhnt und beleidigt.
Kein Wunder, rief der Internationale Automobilklub zum Boykott der autofeindlichen Schweiz auf.
Beliebte Rennen über den Klausen
Die Aufbruchstimmung war im Automobilsport zu spüren.
Spektakuläre Rennwagen begeisterten die Massen an verschiedenen Rennen in Frankreich, Italien und England.
1922
wurde ein Car Alpin für die Überfahrt über den Klausenpass zugelassen. Für das erste Klausenrennen wurde weder mit einem Programmheft
noch mit einem Plakat geworben.
Obwohl noch als Bergprüfungsfahrt «getarnt», nahmen bereits 14 echte Rennwagen teil – und das auf einer Schotterstrasse, wohlgemerkt.
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Die Krise der 1930er Jahre verteuerte das Autofahren.
Die Zahl der Automobile stagnierte, und auch der Occasionshandel geriet in eine Krise.
Der Markt stellte auf Modelle mit kleineren Motoren um.
Mit dem Zweiten Weltkrieg (Requisitionen, Benzinrationierungen)
brach die Entwicklung des Automobilismus schliesslich ein.
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1932
ging also die rechtliche Verantwortung für den Strassenverkehr
in der Schweiz an den Bund über.
Die entsprechende Verfassungsbestimmung, welche dem Bund die Kompetenz gegeben hat, Vorschriften über Automobile und Fahrräder aufzustellen, trat bereits am 21. Oktober 1921 in Kraft.
Das ausführende “Bundesgesetz über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr” folgte jedoch erst 1932.
Der Gesetzesvorschlag, den der Bundesrat vorgelegt hatte, stützte sich im Wesentlichen auf die drei bestehenden kantonalen Strassenkonkordate. Geregelt wurden unter anderem Fragen zu
Führerausweisen,
Tempolimiten,
Versicherungen und
Strafbestimmungen.
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mit dem allgemeinen Konjunkturaufschwung
in der Schweiz (ab 1923 bis 1930)
konnten sich schon mehr Leute ein Auto leisten, dennoch blieb es ein Luxusobjekt.
Im Jahr 1939 kam auf rund 31 Einwohner ein Automobil.
Verkehrschaos wurde zum Dauerthema im Luzerner Grossen Stadtrat, als Massnahme wurde unter anderem das Einbahnsystem eingeführt.
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Benzinrationierung im 2. Weltkrieg (1939 bis 1945)
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1950
Gesetzt UNO
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Erst
mit dem Konjunkturaufschwung der
1950er Jahre
begann die Massenmotorisierung.
Das Automobil wurde für immer breitere Schichten erschwinglich, und es veränderte das Siedlungsbild grundlegend.
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Wegen der zunehmenden Mobilität, die neu geregelt werden musste, entstand daraus
1959
das Strassenverkehrsgesetz,
welches
– natürlich mit zahlreichen Anpassungen im Lauf der Jahre –
bis heute gültig ist.
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